Aktuell
Beschäftigungsbarometer der Bankbranche, Januar2013
Die Schweizerische Bankiervereinigung erstellt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz einen monatlich erscheinenden Beschäftigungsbarometer. Dieser analysiert die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Bankensektor.
Ausgabe Januar 2013
Ausgabe Januar 2013
Familienzulagen: Schiedsgericht bestätigt Praxis der Banken
Das Schiedsgericht der Schweizer Banken hat eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Sozialpartnern der Bankbranche geklärt. Es ging um die Frage, wer Anspruch auf die Familienzulage gemäss Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) hat. Der Schiedsspruch besagt, dass diese VAB-Zulage nur denjenigen Mitarbeitenden zusteht, die einen Anspruch auf die gesetzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen haben und diese Zulagen auch effektiv beziehen.
Damit bestätigte das vom Schweizerischen Bankpersonalverband und dem KV Schweiz angerufene Schiedsgericht die Interpretation des AGV Banken und die Praxis der VAB-unterstellten Banken.
Revision der Vorschriften über die Arbeitszeiterfassung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führte vom September bis November 2012 eine Anhörung zur Revision der Vorschriften über die Arbeitszeiterfassung durch. Mitarbeitende mit einem steuerbaren Bruttoeinkommen von über 175'000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene Personen sollen auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können.
Der AGV Banken äussert sich in seiner Stellungnahme kritisch zur vorgeschlagenen Hochlohngrenze, könnte bei einer Anknüpfung an den maximal versicherbaren Lohn in der Unfallversicherung (derzeit CHF 126‘000) aber der Festsetzung einer Lohngrenze im Sinne eines ersten Schrittes zur Liberalisierung der Arbeitszeiterfassung zustimmen.
Der AGV Banken äussert sich in seiner Stellungnahme kritisch zur vorgeschlagenen Hochlohngrenze, könnte bei einer Anknüpfung an den maximal versicherbaren Lohn in der Unfallversicherung (derzeit CHF 126‘000) aber der Festsetzung einer Lohngrenze im Sinne eines ersten Schrittes zur Liberalisierung der Arbeitszeiterfassung zustimmen.
Neufassung der VAB per 1.1.2013
Die Sozialpartner der Bankbranche haben eine Neufassung der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) per 1.1.2013 beschlossen.
Die Änderungen sind zum einen formeller Natur und betreffen Formulierung und Gliederung des Textes. Zum andern beinhaltet die Neufassung auch die Ergebnisse der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen vom Sommer 2012.
Die Mitglieder des AGV Banken wurden mit einem Rundschreiben über die konkreten Änderungen informiert.
Die Änderungen sind zum einen formeller Natur und betreffen Formulierung und Gliederung des Textes. Zum andern beinhaltet die Neufassung auch die Ergebnisse der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen vom Sommer 2012.
Die Mitglieder des AGV Banken wurden mit einem Rundschreiben über die konkreten Änderungen informiert.
Die VAB mit Gültigkeit per 1.1.2013 liegt in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch vor.
Bankbranche: Erfolgreiche Verhandlungen der Sozialpartner
Die Sozialpartner der Bankbranche haben sich auf verschiedene Änderungen der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) geeinigt. Die Ergänzungen und Anpassungen betreffen schwergewichtig die Mitwirkung der Personalkommissionen und die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern.
Medienmitteilung vom 19.6.2012
Fachseminar „Beschäftigung ausländischer Mitarbeitenden“ vom 23.11.2012
Gesetze und Abkommen, verschiedene Aufenthaltsbewilligungen, EU-/EFTA-Angehörige und Drittstaatsangehörige, Stellenantritt in der Schweiz und Dienstleistungserbringer, Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, Bewilligungs- und Meldeverfahren, Herausforderungen und Stolpersteine beim Beantragen einer Bewilligung, Unterstellungsfragen im Sozialversicherungsrecht, Steuerpflicht in der Schweiz, Rechtsfolgen bei Verletzungen von Bestimmungen.
mehr dazu
Stellungnahme des AGV Banken zu den Forderungen des Bankpersonalverbandes
Der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz nimmt zu den an der Medienkonferenz des Bankpersonalverbandes vom 17.1.2012 präsentierten Forderungen wie folgt Stellung.
Medienmitteilung vom 19.6.2012
Fachseminar „Beschäftigung ausländischer Mitarbeitenden“ vom 23.11.2012
Gesetze und Abkommen, verschiedene Aufenthaltsbewilligungen, EU-/EFTA-Angehörige und Drittstaatsangehörige, Stellenantritt in der Schweiz und Dienstleistungserbringer, Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, Bewilligungs- und Meldeverfahren, Herausforderungen und Stolpersteine beim Beantragen einer Bewilligung, Unterstellungsfragen im Sozialversicherungsrecht, Steuerpflicht in der Schweiz, Rechtsfolgen bei Verletzungen von Bestimmungen.
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Stellungnahme des AGV Banken zu den Forderungen des Bankpersonalverbandes
Der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz nimmt zu den an der Medienkonferenz des Bankpersonalverbandes vom 17.1.2012 präsentierten Forderungen wie folgt Stellung.
Die Banken kennen, wie alle im globalen Wettbewerb stehenden Unternehmen, Leistungsziele, die auch zu einer gesunden internen Konkurrenz führen. Von einer Ellbogenmentalität kann hingegen keine Rede sein.
Die Diskussion um die Lohnschere ist ebenfalls stark zu relativieren. Die bei stark international engagierten Banken festzustellende Berücksichtigung der im globalem Markt üblichen Saläre für Spitzenpositionen kann nicht als repräsentativ für die gesamte Branche betrachtet werden. Für den AGV Banken ist es wichtig festzustellen, dass die Banken gemäss Bundesamt für Statistik auf allen Stufen sehr hohe resp. die höchsten Saläre bezahlen.
Die geforderten Lohnverhandlungen auf Betriebsebene sind bereits heute im Gesamtarbeitsvertrag (Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten, VAB) der Bankbranche verankert. Von dieser Möglichkeit wird aber nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Offenbar besteht bei einer breiten Mehrheit der Bankangestellten kein Bedürfnis, solche Verhandlungen zu führen. Stattdessen werden individuelle Lohngespräche bevorzugt.
Die Banken pflegen eine aktive Sozialpartnerschaft mit ihren Partnern (Bankpersonalverband und KV Schweiz). Rund 60% der Bankangestellten sind der VAB unterstellt.
Arbeitsmarkt: Bundesrat legt erneut zu tiefe Kontingente fest
Der Bundesrat belässt die Anzahl der Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen von Personen ausserhalb der EU und der EFTA per 2012 auf dem Stand von 2011. Es wurden also 3500 Aufenthaltsbewilligungen und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen freigegeben.
Der AGV Banken bedauert diesen Entscheid. Er hat sich zusammen mit IT-Branchenorganisationen und weiteren Arbeitgeberverbänden aus der Dienstleistungsbranche für eine deutliche Erhöhung eingesetzt. Die Kontingente reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf an Spezialisten aus sog. Drittstaaten (z.B. USA und Indien) zu decken. Dies betrifft vor allen den Bankenplatz Zürich und den Forschungsplatz Basel. Aufgrund dieser restriktiven Praxis werden die Planbarkeit und damit auch die Durchführung von Grossprojekten in der Schweiz erheblich erschwert. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder bei Problemen mit dem Erhalt von Aufenthaltsbewilligungen. Er steht in regelmässigem Kontakt zu den kantonalen Arbeitsämtern und bittet um Meldung aus dem Kreis der Mitgliedbanken bei Schwierigkeiten mit den Drittstaatenkontingenten.
