Mitgliedschaft

Leistungen des Arbeitgeberverbandes
Der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz betreut und vertritt die Arbeitgeberinteressen in personal- und sozialpolitischen Fragestellungen gegenüber den Anspruchsgruppen (Bund, Behörde und Bankpersonalverbände). Für der VAB unterstellte Mitglieder führt der AGV Banken die Verhandlungen mit den Bankpersonalverbänden SBPV und dem KV Schweiz. Eine detaillierte Darstellung der Verbandsaufgaben finden Sie hier.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des AGV Banken in der Schweiz können Mitglieder der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) werden.

Als Mitglieder der Schweizerischen Bankiervereinigung können in der Schweiz und Liechtenstein tätige Banken, Effektenhändler, Revisionsgesellschaften von Banken und Effektenhändlern, sowie Verbände und Gemeinschaftswerke des Finanzplatzes Schweiz aufgenommen werden.

Unterstellung unter die "Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten" (VAB)
Der AGV Banken begrüsst es, wenn sich seine Mitglieder der VAB unterstellen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit sich nicht der VAB zu unterstellen "Opting out".

Nur der VAB unterstellte Mitglieder können Einsitz in die Verhandlungsdelegation nehmen und profitieren von den zentral ausgehandelten Vereinbarungen (z.B. Vertrauensarbeitszeit).

Anmeldeformular für
Statuten
Details zur Mitgliedschaft sind aus den Statuten (PDF) ersichtlich.

Mitgliederbeitrag
Der AGV Banken finanziert sich durch Mitgliederbeiträge. Die jährlichen Beiträge setzen sich aus einem Grundbetrag von CHF 500.- pro Institut und einem Betrag pro Mitarbeitenden in der Schweiz von CHF 12.50 (Beitrag 2010) zusammen.

Für Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an info@agv-banken.ch.