Aktuell
Noch höhere Lohnabzüge stoppen:
Schweizer Wirtschaft setzt sich für ein JA zur ausgewogenen Revision der Arbeitslosenversicherung ein
5. Juli 2010
Die Arbeitgeberverbände setzen sich für ein JA zur ALV-Revision am 26. September ein. Mit ausgewogenen Beitrags- und Leistungsanpassungen kann das bestehende Defizit auf wirtschafts- und sozialverträgliche Art und Weise behoben werden. Die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben mit der ALV-Reform unangetastet. Die maximale Bezugsdauer bleibt genauso bestehen wie die Höhe der Taggelder. Die Arbeitslosenversicherung macht derzeit jährlich rund eine Milliarde Franken Defizit. Eine Sanierung nur über höhere Beiträge wäre eine Symptombekämpfung.
Noch höhere Lohnabzüge stoppen:
Schweizer Wirtschaft setzt sich für ein JA zur ausgewogenen Revision der Arbeitslosenversicherung ein
5. Juli 2010
Die Arbeitgeberverbände setzen sich für ein JA zur ALV-Revision am 26. September ein. Mit ausgewogenen Beitrags- und Leistungsanpassungen kann das bestehende Defizit auf wirtschafts- und sozialverträgliche Art und Weise behoben werden. Die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben mit der ALV-Reform unangetastet. Die maximale Bezugsdauer bleibt genauso bestehen wie die Höhe der Taggelder. Die Arbeitslosenversicherung macht derzeit jährlich rund eine Milliarde Franken Defizit. Eine Sanierung nur über höhere Beiträge wäre eine Symptombekämpfung.
Eine Ablehnung der Vorlage würde alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber treffen. Denn im Falle eines Neins steigen die Beiträge mehr als doppelt so stark an.
Mehr dazu: Medienmitteilung (PDF)
AGV Banken begrüsst die Freigabe weiterer Kontingente für Drittstaatenangehörige und fordert eine weitere Überprüfung der Situation im Herbst.
29. April 2010
Der AGV Banken begrüsst die durch den Bundesrat angekündigte Erhöhung der Kontingente für Drittstaatenangehörige (ausserhalb EU/EFTA-Raum) um 1'000 Aufenthalts- und 4'500 Kurzaufenthaltsbewilligungen. Die Erhöhung gilt für die zweite Jahreshälfte, d.h. per 1. Juli 2010. Da in gewissen Kantonen die Kontingente aber bereits seit Februar 2010 ausgeschöpft sind, hätte der AGV Banken eine sofortige Erhöhung vorgezogen. Der AGV Banken fordert eine erneute Überprüfung der Situation im Herbst und ggf. die Freigabe weiterer Kontingente, sofern sich abzeichnen sollte, dass auch die heute freigegebenen Kontingente nicht ausreichen, um den Bedarf der Wirtschaft an hochqualifizierten Spezialisten aus Drittstaaten abzudecken.
AGV Banken begrüsst die Freigabe weiterer Kontingente für Drittstaatenangehörige und fordert eine weitere Überprüfung der Situation im Herbst.
29. April 2010
Der AGV Banken begrüsst die durch den Bundesrat angekündigte Erhöhung der Kontingente für Drittstaatenangehörige (ausserhalb EU/EFTA-Raum) um 1'000 Aufenthalts- und 4'500 Kurzaufenthaltsbewilligungen. Die Erhöhung gilt für die zweite Jahreshälfte, d.h. per 1. Juli 2010. Da in gewissen Kantonen die Kontingente aber bereits seit Februar 2010 ausgeschöpft sind, hätte der AGV Banken eine sofortige Erhöhung vorgezogen. Der AGV Banken fordert eine erneute Überprüfung der Situation im Herbst und ggf. die Freigabe weiterer Kontingente, sofern sich abzeichnen sollte, dass auch die heute freigegebenen Kontingente nicht ausreichen, um den Bedarf der Wirtschaft an hochqualifizierten Spezialisten aus Drittstaaten abzudecken.
Die Halbierung der Anzahl Drittstaatenkontingente per 1.1.2010 führte in weiten Teilen der Wirtschaft zu Engpässen bei der Beschäftigung von dringend benötigten Fachspezialisten. Der AGV Banken geht davon aus, dass im Bankensektor aufgrund der genannten Restriktionen zur Zeit rund 200 Spezialisten aus Drittstaaten nicht beschäftigt resp. nicht mehr weiterbeschäftigt werden können. Mit verschiedenen Vorstössen hat der AGV Banken den Bundesrat und das Bundesamt für Migration aufgefordert, diese für den Wirtschaftsstandort Schweiz schädliche Bewilligungspraxis umgehend zu überprüfen und die Anzahl Kontingente zu erhöhen.
Vertrauensarbeitszeit: Pilotversuch im Bankensektor zur Dokumentation der Arbeitszeit
1. April 2010
Die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten sieht die Jahresarbeitszeit wie auch – als Regel - die flexibilisierte Arbeitszeit vor. Zudem wurde in vielen Banken die obligatorische Arbeits-(Präsenz-)Zeiterfassung („Stempeln“) aufgehoben. Damit entstand eine mögliche Diskrepanz zu den Vorgaben des Arbeitsrechts, wonach Verzeichnisse und Unterlagen verlangt werden, aus denen „die geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeitarbeit sowie ihre Lage“ ersichtlich sein müssen.
Im Rahmen eines Pilotversuchs wird untersucht, ob der Nachweis der Einhaltung des Arbeitsgesetzes auch ohne strenge Dokumentation möglich ist. Dabei kommt ein vom Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz gemeinsam mit seinen Sozialpartnern und dem Staatssekretariat für Wirtschaft entwickeltes Merkblatt zum Einsatz, das die am Pilot beteiligten Banken anwenden.
Der Versuchsbetrieb dauert vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011.
Neuer Arbeitgeberverband der Schweizer Banken
9. Dezember 2009
Der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (AGV Banken) hat per 1.1.2010 unter der Leitung von Dr. Balz Stückelberger seinen Betrieb aufgenommen. Zu den Kernaufgaben des Verbandes gehören die Interessenvertretung der Banken in Arbeitgeberfragen, die Beratung der Mitglieder in arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Themen sowie die Pflege der Sozialpartnerschaft. Der AGV Banken ist zusammen mit seinen Sozialpartnern Träger der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen in der Bankbranche (VAB).
Neuer Arbeitgeberverband der Schweizer Banken
9. Dezember 2009
Der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (AGV Banken) hat per 1.1.2010 unter der Leitung von Dr. Balz Stückelberger seinen Betrieb aufgenommen. Zu den Kernaufgaben des Verbandes gehören die Interessenvertretung der Banken in Arbeitgeberfragen, die Beratung der Mitglieder in arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Themen sowie die Pflege der Sozialpartnerschaft. Der AGV Banken ist zusammen mit seinen Sozialpartnern Träger der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen in der Bankbranche (VAB).
Mehr dazu: Medienmitteilung (PDF)
